Sachversicherungen

Versicherer fordern strengere Regeln für E-Scooter

E-Scooter, die in Großstädten verliehen werden, sind deutlich häufiger in Unfälle verwickelt. Die deutschen Versicherer schlagen deshalb strengere Regeln vor.

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Doch das reicht den deutschen Versicherern nicht mehr. Sie fordern Fahrberechtigung und Reaktionstest. Aus guten Gründen: „Wir haben ein Sicherheitsproblem mit E-Scootern, und dieses Problem geht zuallererst von den Nutzerinnen und Nutzern von Leih-Flotten in Großstädten aus“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auswertungen des Verbands zeigen, dass E-Scooter in Leih-Flotten deutlich mehr Unfälle als privat genutzte Scooter verursachen. Demnach kam es 2022 insgesamt mit rund 571.000 versicherten E-Scootern in privater Hand zu etwa 1.850 Schäden, während 193.000 Leih-Scooter rund 2.350 Schäden verursachten.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes kollidieren E-Scooter auch häufiger mit Fußgängern als dies Fahrradfahrer tun. „Hier zeigt sich, dass viele E-Scooter-Fahrer eben nicht den Radweg oder die Straße, sondern den Gehweg nutzen, obwohl genau das verboten ist“, so Asmussen.

Werden andere Menschen von E-Scootern verletzt, entstehen den GDV-Zahlen zufolge vergleichsweise hohe Schäden. „Im Schnitt entstehen bei Personenschäden Ausgaben in Höhe von über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld”, so Asmussen.

Darüber hinaus gehen die Versicherer von einer hohen Zahl von Unfällen aus, bei denen sich allein die E-Scooter-Fahrer verletzen. Da die Fahrer in solchen Fällen allerdings nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, liegen den Versicherern zu solchen Unfällen keine konkreten Zahlen vor.

Mit Blick auf diese Entwicklung schlagen die Versicherer vor, dass künftig mindestens die Fahrberechtigung für ein Mofa vorgewiesen werden muss, wenn man einen E-Scooter fahren will. Zudem sollten Verleiher von E-Scootern beispielsweise Reaktionstests einführen, um sicherzustellen, dass Betrunkene keine E-Scooter ausleihen können.

Quelle: www.versicherungsbote.de
Facebook